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   OLG Dresden, 21.02.1997 - 7 W 107/97   

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https://dejure.org/1997,6313
OLG Dresden, 21.02.1997 - 7 W 107/97 (https://dejure.org/1997,6313)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.02.1997 - 7 W 107/97 (https://dejure.org/1997,6313)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. Februar 1997 - 7 W 107/97 (https://dejure.org/1997,6313)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Wertes für die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren bei einer "steckengebliebenen Stufenklage"; Bestimmung des maßgebenden Wertes bei der Verbindung eines Auskunftanspruchs mit einer unbezifferten Leistungsklage; Abstellen auf den Auskunftswert bei einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 31; GKG §§ 12 18; ZPO §§ 3 5 § 254
    Streitwert bei sog. "steckengebliebener Stufenklage"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1430
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 17.01.1990 - 17 WF 23/90

    Abstellen auf die Bewertung des Auskunftsanspruches bei fehlender Bezifferung des

    Auszug aus OLG Dresden, 21.02.1997 - 7 W 107/97
    Der gegenteiligen Auffassung, daß allein auf die Bewertung des Auskunftsanspruches abzustellen ist, wenn der Leistungsantrag im folgenden nicht beziffert wird (OLG Stuttgart, FamRZ 1990, 652; OLG Frankfurt, FamRZ 1987, 12390; OLG Schleswig, MDR 1995, 642, 643) wird mit der Begründung begegnet, daß dies für den Anwalt geradezu auf einen Zwang zur Gebührenvereinbarung hinaus liefe, da er für eine 40 DM-Gebühr eine Stufenklage nicht einleiten könne (Schneider, a.a.O.) .
  • OLG Schleswig, 28.03.1995 - 13 WF 164/94
    Auszug aus OLG Dresden, 21.02.1997 - 7 W 107/97
    Der gegenteiligen Auffassung, daß allein auf die Bewertung des Auskunftsanspruches abzustellen ist, wenn der Leistungsantrag im folgenden nicht beziffert wird (OLG Stuttgart, FamRZ 1990, 652; OLG Frankfurt, FamRZ 1987, 12390; OLG Schleswig, MDR 1995, 642, 643) wird mit der Begründung begegnet, daß dies für den Anwalt geradezu auf einen Zwang zur Gebührenvereinbarung hinaus liefe, da er für eine 40 DM-Gebühr eine Stufenklage nicht einleiten könne (Schneider, a.a.O.) .
  • OLG Karlsruhe, 29.05.1985 - 11 W 6/85

    Gerichtsstand; Örtliche Zuständigkeit; Einrede der örtlichen Unzuständigkeit;

    Auszug aus OLG Dresden, 21.02.1997 - 7 W 107/97
    Deshalb wird mit der Begründung, der Auskunftsanspruch diene nur als Vorbereitung des Zahlungsanspruches, vertreten, daß ausnahmslos der Leistungsanspruch als der höherwertige Anspruch für die Bewertung maßgebend sei (OLG Karlsruhe, Die Justiz 1985, 353; OLG Düsseldorf, JurBüro 1984, 87 mit Anmerkung Mümmler; OLG Celle, AnwBl. 1987, 286).
  • OLG Celle, 09.02.1987 - 21 WF 31/87
    Auszug aus OLG Dresden, 21.02.1997 - 7 W 107/97
    Deshalb wird mit der Begründung, der Auskunftsanspruch diene nur als Vorbereitung des Zahlungsanspruches, vertreten, daß ausnahmslos der Leistungsanspruch als der höherwertige Anspruch für die Bewertung maßgebend sei (OLG Karlsruhe, Die Justiz 1985, 353; OLG Düsseldorf, JurBüro 1984, 87 mit Anmerkung Mümmler; OLG Celle, AnwBl. 1987, 286).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.1983 - 5 WF 185/83
    Auszug aus OLG Dresden, 21.02.1997 - 7 W 107/97
    Deshalb wird mit der Begründung, der Auskunftsanspruch diene nur als Vorbereitung des Zahlungsanspruches, vertreten, daß ausnahmslos der Leistungsanspruch als der höherwertige Anspruch für die Bewertung maßgebend sei (OLG Karlsruhe, Die Justiz 1985, 353; OLG Düsseldorf, JurBüro 1984, 87 mit Anmerkung Mümmler; OLG Celle, AnwBl. 1987, 286).
  • OLG Saarbrücken, 31.08.2010 - 5 W 205/10

    Gerichtskosten: Ermittlung des Streitwertes einer "steckengebliebenen"

    (a) Allerdings wird für die sog. steckengebliebene Stufenklage, bei welcher - wie hier - der Leistungsantrag nach Erteilung der Auskunft nicht weiterbetrieben wird, teilweise vertreten, es sei für die Wertberechnung allein auf den Auskunftsanspruch abzustellen (OLG Stuttgart, OLGR Stuttgart 2009, 267; FamRZ 2005, 1765; OLG Dresden, MDR 1997, 691).

    Zwar werde auch die Leistungsstufe von Beginn an rechtshängig, Gegenstand des Rechtsstreits sei zunächst aber (nur) die Erteilung der Auskunft (OLG Dresden, MDR 1997, 691).

  • OLG Schleswig, 26.08.2014 - 3 W 72/14

    Stufenklage; steckengebliebene Stufenklage; Auskunftsstufe; Streitwert

    Zwar wird für den Fall der sog. "steckengebliebenen" Stufenklage - die Leistungsstufe wird nicht mehr aufgerufen - von einer Ansicht vertreten, es sei für die Wertberechnung allein auf die Hilfsstufen abzustellen (OLG Stuttgart, 16. ZS, FamRZ 2005, 1765 f; OLG Dresden MDR 1997, 691 ).
  • OLG Saarbrücken, 26.04.2012 - 5 W 52/12

    Kostenentscheidung: Streitwert und Kostenquotelung bei einer durch Vergleich

    Die bisweilen vertretene Ansicht, in diesem Fall sei für die Wertberechnung allein auf den Auskunftsanspruch abzustellen (OLG Stuttgart, OLGR Stuttgart 2009, 267; FamRZ 2005, 1765; OLG Dresden, MDR 1997, 691), teilt der Senat mit der herrschenden Meinung nicht.
  • KG, 27.06.2006 - 1 W 89/06

    Streitwert einer steckengebliebenen Stufenklage

    Demgegenüber hält ein Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Stuttgart, FamRZ 2005, 1765; FamRZ 1990, 652; OLG Dresden (7. ZS), MDR 1997, 691; OLG Schleswig (4. ZS), MDR 1995, 642; OLG Frankfurt, JurBüro 1987, 878; zustimmend Lappe, KostRspr.
  • OLG Hamm, 05.09.2014 - 6 WF 93/14

    Streitwert des Stufenantrags

    Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, der Wert der Stufenklage richte sich allein nach der Auskunftsstufe, wenn es nach Auskunftserteilung nicht mehr zur Bezifferung komme (so OLG Stuttgart OLGR 2009, 267; OLG Dresden (7. ZS) MDR 1997, 691; OLG Frankfurt JurBüro 1987, 878), folgt der Senat dieser Auffassung nicht.
  • OLG Hamm, 14.03.2013 - 6 WF 329/12

    Verfahrenswert eines Stufenklageantrags

    Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, der Wert der Stufenklage richte sich allein nach der Auskunftsstufe, wenn es nach Auskunftserteilung - gleich aus welchen Gründen - nicht mehr zur Bezifferung komme (so OLG Stuttgart OLGR 2009, 267; OLG Dresden (7. ZS) MDR 1997, 691; OLG Frankfurt JurBüro 1987, 878), folgt der Senat dieser Auffassung nicht.
  • OLG Bremen, 13.03.1998 - 2 W 13/98

    Gebührenstreitwertberechnung bei Stufenklage; Fehlende Bezifferung des zunächst

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  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2007 - 17 Ta 6105/07
    Die gegenteilige Auffassung (vgl. nur KG, Beschluss vom 13. März 1997 - 16 U 8282/96 -MDR 1997, 598 f. [KG Berlin 13.03.1997 - 16 U 8282/96]; OLG Dresden, Beschluss vom 21. Februar 1997 - 7 W 107/97 -MDR 1997, 691 f., [OLG Dresden 21.02.1997 - 7 W 107/97] Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl. 2006, VV 3100 Rn. 122 ff.) führt dazu, dass die mit der Stufenklage anhängig gemachte unbezifferte Leistungsklage nicht zu bewerten ist, wenn sich der Anspruch als nicht gegeben erweist; dies vermag nicht zu überzeugen und ist im Übrigen mit § 40 GKG nicht in Einklang zu bringen.
  • OLG Dresden, 15.07.1997 - 10 WF 198/97

    Streitwert bei Stufenklage

    Notwendig ist eine Schätzung nach objektiven Anhaltspunkten unter Berücksichtigung der Erwartungen des Klägers bei Einreichung der Klage (gegen OLG Dresden, Beschl. v. 21.1.1997 - 7 W 107/97, OLGR Dresden 1997, 239 = MDR 1997, 691 ).«.
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